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Korruption und "clamorose Fälle"

Brigitte Rambossek
vor 2 Tagen
3 Min. Lesezeit

Aktualisiert: vor 22 Stunden




Zwei Top-Experten haben sich am 3.November zu einem Pressegespräch über Korruption auf Einladung des Verbands der Auslandspresse in Wien und der Vereinigung Europäischer Journalisten (AEJ) eingefunden: Martin Kreutner arbeitet seit Jahrzehnten national und international an der Korruptionsbekämpfung. Martin Ortner ist Oberstaatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) und deren Mediensprecher.


„Graubereiche und österreichische Mentalität“


Beim „analysierenden Gespräch“ ging es gleich zur Sache. Wie hält es Österreich mit dem Kampf gegen Korruption? Im EU-Vergleich liege Österreich gar nicht so schlecht, sagt Kreutner.  Platz 9 von 27 Ländern belege Österreich im Corruption Perception Index und schneide verhältnismäßig gut ab. Das große “Aber“:  Der Index beschränke sich auf Korruption im öffentlichen Sektor und auf Low-Level-Corruption und stelle nicht auf die schwer zu fassende „Verhaberung“ zwischen politischen Entscheidungsträgern und anderen Personen ab.  Hier gebe es in Österreich „viele Graubereiche“. Die österreichische Mentalität erlaube sehr erfinderisch Begründungen, die das rechtens aussehen lassen („Man richtet es sich“).  Ortner sagt zu seinem Aufgabenbereich, die WKStA trete erst bei gewährten Vorteilen ab 3.000 Euro auf den Plan und bei Wirtschafts-Strafsachen ab Schäden von 5 Millionen Euro, manchmal auch hunderte Millionen.  In der öffentlichen Wahrnehmung werde der Erfolg der WKStA an Verurteilungen gemessen. Ein Denkfehler, sagt Ortner. Man müsse objektiv sein und der Erfolg sei definiert, „wenn man herausfindet, was war“. Das müsse nicht unbedingt strafbar sein. „Eine Einstellung ist keine Niederlage.“



„Bremsfaktoren“ in clamorosen Fällen

Ortner beschreibt ausführlich die geforderten Genehmigungen von Ermittlungsschritten und umfangreiche Berichtspflichten, die Verfahren in die Länge ziehen. Bei den sogenannten „clamorosen“ Fällen, also jenen, die unter großer Beobachtung der Öffentlichkeit und der Medien stehen, befinde er sich automatisch in der Berichtspflicht gegenüber übergeordneten Stellen und dem Justizministerium.  Über diese „Bremsfaktoren“ sollte man diskutieren. Dafür sei der Gesetzgeber zuständig, wenn man die Weisungskette neu definiere, wie man Berichtswege schneller und effizienter mache, wobei eine Dienst- und Fachaufsicht außer Streit stehe. Man könnte vieles  jedoch in der Praxis elektronisch und in „schicklicher Zeit abhandeln“.  


Inseraten-Affäre – vier Jahre „Black Box“

Ortner geht dann – ohne Namen zu nennen - auf die Inseraten-Affäre ein. Also auf den Vorwurf der manipulierten Umfragen („Beinschab-Tool“), der letztlich vor 5 Jahren zum Rücktritt von Kanzler Kurz führte.  Es habe vier Jahre gedauert, bei Medienhäusern beschlagnahmte Beweismittel freizubekommen und überhaupt hineinzusehen – eine „Black Box“.  Diese Sichtungs-Verfahren, „bis wir die Daten-Hoheit haben“, dauerten Jahre. Wie ist der Stand in der Inseraten-Causa jetzt? Ortner: Einen ersten Auswertungs-Bericht im Sommer mit über 1.000 Seiten, der zeitlich bis ins Jahr 2019 reiche. Die Ermittlungen würden laufen. An einem 2.Auswertungs-Bericht werde gearbeitet, so Ortner.

Kreutner spricht sich für einen völligen Wegfall der Berichtspflichten in clamorosen Fällen aus. Es fehle die faktische Notwendigkeit, vorab über einzelne Ermittlungs-Schritte zu informieren oder sie genehmigen zu lassen.


Bundesstaatsanwaltschaft und Weisungsspitze

Zur Bundesstaatsanwaltschaft und damit der Weisungsspitze sagt Kreutner, der jetzt zurückgestellte Vorschlag wäre eine Verschlechterung gewesen. Das würden auch die 800 durchwegs negativen Stellungnahmen zeigen. Österreich und Deutschland seien im Übrigen die einzigen EU-Länder, in denen die Weisungsspitze bei den politischen Organen ende. Es wäre notwendig, das zu ändern. Nach den Kopenhagen-Kriterien (den Aufnahme-Bedingungen der EU) wäre Österreich damit heute nicht aufnahmefähig, sagt Kreutner.

Zur vorgestellten Novelle des Spionage-Paragrafen, wonach nicht nur Spionage gegen Österreich strafbar sei, müsste Österreich wegen des Gleichheits-Grundsatzes gegen alle Spionage-Tätigkeiten in Österreich vorgehen, nicht nur gegen einzelne Länder, sagt Kreutner. Eine erhebliche Mehrarbeit, vermutlich um den Faktor 10 für die Staatsanwaltschaften und Gerichte. Wenn man der Justiz diesen Rucksack aufbürde, brauche es auch die nötigen Ressourcen.

 

 Beitragsfoto von links: Martin Kreutner, Martin Ortner  

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